Geschäftsnummer: | 93.3008 |
Eingereicht von: | Staatspolitische Kommission NR |
Einreichungsdatum: | 13.04.1992 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Bundeskanzlei |
Schlagwörter: | Unterlisten; Bundesrat; Wahlvorschlag; Beschränkung; Gegebenenfalls; Erreicht; Stimmen; Minimale; Liste; Auswirkungen; Finanziellen; Können; Einreichen; Stimmberechtigten; Beauftragt; Anzahl; Massnahmen; Vorzusehen; Erlaubt; Vermeiden; Listenzersplitterung; Vorzulegen; Rechte; Politischen; Bundesgesetzes; Bundesversammlung; Unter-Unterlistenverbindungen |
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, die eine zu grosse Listenzersplitterung zu vermeiden erlaubt. Vorzusehen sind Massnahmen betreffend die Anzahl der Stimmberechtigten, die einen Wahlvorschlag einreichen können, betreffend die finanziellen Auswirkungen für eine Liste, die eine minimale Zahl von Stimmen nicht erreicht und gegebenenfalls betreffend eine Beschränkung von Unterlisten- und Unter-Unterlistenverbindungen.