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Anfrage: Nationalratswahlrecht. Massnahmen gegen die Listenzersplitterung

Geschäftsnummer:

93.3008

Eingereicht von:

Staatspolitische Kommission NR

Einreichungsdatum:

13.04.1992

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Bundeskanzlei

Schlagwörter:

Unterlisten; Bundesrat; Wahlvorschlag; Beschränkung; Gegebenenfalls; Erreicht; Stimmen; Minimale; Liste; Auswirkungen; Finanziellen; Können; Einreichen; Stimmberechtigten; Beauftragt; Anzahl; Massnahmen; Vorzusehen; Erlaubt; Vermeiden; Listenzersplitterung; Vorzulegen; Rechte; Politischen; Bundesgesetzes; Bundesversammlung; Unter-Unterlistenverbindungen

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, die eine zu grosse Listenzersplitterung zu vermeiden erlaubt. Vorzusehen sind Massnahmen betreffend die Anzahl der Stimmberechtigten, die einen Wahlvorschlag einreichen können, betreffend die finanziellen Auswirkungen für eine Liste, die eine minimale Zahl von Stimmen nicht erreicht und gegebenenfalls betreffend eine Beschränkung von Unterlisten- und Unter-Unterlistenverbindungen.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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